Die Grundbetreuung für Unternehmen umfasst eine arbeitssicherheitstechnische und arbeitspsychologische, sowie eine betriebsärztliche Standardbetreuung.
Wir bieten zusätzlich die elektrotechnische Überprüfung Ihrer Geräte nach DGUV Vorschrift 3 an. Diese muss alle zwei Jahre durchgeführt werden. Wir bieten ihnen hierzu kompetente Beratung & Unterstützung bei der Umsetzung der EG-Richtlinien an.
Wir helfen Ihnen einfach und schnell bei der Umsetzung der Grundbetreuungs-Regelung.
Wir erstellen ihnen ein kostenloses Leistungsangebot und überzeugen Sie davon das Grundbetreuung auch kosteneffizient umgesetzt werden kann indem nur die relevanten Leistungen berechnet werden.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
FACHKRAFT ARBEITSSICHERHEIT
Dipl. Kaufmann
• Sicherheitsfachkraft – SIFA
• SiGeKo
• Referent für Sicherheitskoordinatoren
nach DGUV V1
MEHR INFOS & PROJEKTE
Arbeitssicherheit /Sicherheitsingenieur
VERMESSUNGS- & SICHERHEITSINGENIEUR
Dipl.-Ing. (FH)
• Controlling
• Asset Management
• SiGeKo
• Sicherheitsingenieur
Als Unternehmen sind Sie gemäß dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb durchzuführen, um so Ihre Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Unser Fachpersonal steht Ihnen gerne zur Seite, um eine optimale und individuell auf Sie zugeschnittene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Die Betreuung wird auf die individuellen betrieblichen Anforderungen abgestimmt, vertraglich festgehalten und zeitlich angepasst
Begehung der Betriebsstätte mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, einschließlich einem ausführlichen Protokoll
Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung (Verhältnis- und Verhaltensprävention)
Ereignisse werden definiert als Arbeitsunfälle oder Beinaheunfälle, die im Rahmen der Grundbetreuung untersucht werden
Um eine effektive Kommunikation und Unterstützung zu gewährleisten, stehen wir nahezu 24/7 zur Verfügung.
Ab 20 Beschäftigten ist die ASA-Sitzung einmal im Quartal verpflichtend.
Ein Mitwirken gemeinsam mit Ihrer GF für einen effizienten Austausch ist gegeben
Unser erfahrenes Team bietet umfassende Beratungs- und Managementdienstleistungen, um Sie bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer Bauprojekte zu unterstützen. Mit unseren Kernkompetenzen in Projektleitung, Bauleitung, technischem Asset Management, SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination) und HSE (Health, Safety, Environment) Management sind wir Ihr verlässlicher Partner für herausfordernde Bauvorhaben.
Die Arbeitsmedizin ist ein präventivmedizinisches Fach, in dessen Mittelpunkt die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten steht. Sie regelt die Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten, wie auch Gesundheit und Krankheit. Sie basiert auf der ganzheitlichen Betrachtung des/der Beschäftigten. Die Arbeitsmedizin umfasst folgende Punkte:
• Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen
• Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung der durch die Arbeit oder Umwelt verursachten Risikofaktoren, Erkrankungen und Berufskrankheiten
• Verhütung von Gesundheitsgefährdungen im Arbeitsbereich, einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung
• Prävention von Unfallgefahren und Hürden
• Berufsfördernde Rehabilitation für Beschäftigte
In Deutschland wird die Arbeitsmedizin durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Die konkreten Anforderungen für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung werden gesondert in der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) beschrieben.
Wir helfen Ihnen, alle Bedingungen des Gesetzgebers lückenlos zu erfüllen.
Als Unternehmen sind Sie gemäß dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb durchzuführen, um so Ihre Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Unser Fachpersonal steht Ihnen gerne zur Seite, um eine optimale und individuell auf Sie zugeschnittene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Auf diese Weise wird der Arbeitgeber angehalten, seine Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz zu erfüllen. Sie fallen stets an, unabhängig von Betriebsgröße oder Betriebsart.
Je nach Gefährdungspotenzial werden die Betriebsarten in drei Betreuungsgruppen eingeordnet (hoch, mittel und gering).
So können die Einsatzzeiten der Grundbetreuung gemäß der Anzahl der Beschäftigten klassifiziert werden.
Ihr Standort ist nicht aufgelistet? Kein problem. Wir sind im gesamten Rhein Main Gebiet aktiv:
Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen auf, für die jeweils feste Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gelten. Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart den Betreuungsgruppen gemäß Abschnitt 4 zugeordnet. Für die Grundbetreuung ist je nach Zuordnung in eine der drei Gruppen folgende Einsatzzeit in Stunden pro Beschäftigtem/r und Jahr erforderlich:
Im Betrieb sind die nachfolgend aufgeführten schriftlichen Nachweise zur Einsichtnahme durch die zuständigen Aufsichtsorgane vorzuhalten
Erfüllt der Unternehmer seine Verpflichtungen im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuungsform nicht, unterliegt er mit seinem Betrieb der Regelbetreuung nach §2 Abs. 2 oder 3 dieser Unfallverhütungsvorschrift.
Gute Bau Expertise, einen Blick fürs wesentlich und es wird nichts liegen gelassen.
Interim Management & Consulting
Güney Kaya uns sein Team zeichnen sich durch Verlässlichkeit, Hand-on-Mentalität und mit klarem Fokus zum Ziel aus. Vom Bauprojektmanagement, über die Bauleitung bis hin zur Sicherheit am Bau (SiGeKo) ist man immer in guten Händen. Wenn es wichtig, dann lieber mit KCM
Bauplanung
Zuverlässig, kompetent, dazu gut vernetzt mit namhaften Referenzobjekten wie den Grand Tower in Frankfurt am Main. Immer um eine sinnvolle Lösung bemüht. Bei der KCM Consulting & Management GmbH sind Sie, was die Themen Bau- und Projektleitung sowie Arbeitssicherheit betrifft in besten Händen aufgehoben! Absolut Empfehlenswert.
Die Grundbetreuung ist in erster Linie darauf ausgerichtet, den Arbeitgeber in seinen gesetzlich normierten Pflichten des Arbeitsschutzes zu unterstützen und setzt sich aus diversen Aufgabengruppen zusammen, die unabhängig vom Betrieb anfallen.
Die Normierungen befinden sich in der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2:
Seit seiner Reform in 2011 beinhaltet die DGUV Vorschrift 2 eine generelle Vereinheitlichung der Betreuungsanforderungen zwischen gewerblichen und öffentlichen Betrieben hinsichtlich der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Das einheitliche Grundschema richtet sich an der jeweiligen Betreuungsgruppe, dem Gefährdungspotential und dem Betreuungserfordernis aus. So stehen im Mittelpunkt die jeweilige Gefährdungslage des einzelnen Betriebes und das daraus entstehende Bedarfsvolumen.
Nähere Informationen zur DGUV Vorschrift 2 findet man auch auf den Seiten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Das Arbeitssicherheitsgesetz belegt eine Pflicht des Arbeitgebers zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit im Rahmen des Arbeitsschutzes. So wird erstens gewährleistet, dass die Vorschriften im Hinblick auf den Arbeitsschutz, Prävention, Gesundheit im Betrieb und die Unfallverhütung angewandt werden – mit Berücksichtigung auf die individuellen Betriebsverhältnisse. Zweitens ermöglicht das Gesetz die Realisierung gesicherter arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse, die den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verbessern. Drittens sollen die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung zugutekommenden Maßnahmen möglichst effektiv wirken.
Das ASiG beinhaltet zudem Vorschriften zu den Pflichten der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Es legt ihre Qualifikation fest, ihre betriebliche Position und den Umfang der betrieblichen Zusammenarbeit und dient als Überwachungsvorschriften. Konkretere Details zum Arbeitssicherheitsgesetz sind in den Unfallverhütungsvorschriften zu enthalten.
Kontaktieren Sie uns: Wir helfen Ihnen gerne!
Matthäus ProchownikFachbereichsleiter / Head of Project Management bei Gleeds